Imhof Akustik AG

Ingenieurbüo für Akustik

Reutenenstrasse 12

CH-9042 Speicher

Tel. +41 (0)71 340 00 20

Fax +41 (0)71 340 00 21

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Der

Beizug eines Akustikers

empfiehlt sich, wenn Bauherrschaft und Architekt wichtige Entscheide in folgenden Fachgebieten fällen müssen:

 

Bauakustik / Schallschutz


• Anforderungen an den Schallschutz zwischen verschieden genutzten Räumen:
  Mindestanforderung oder Erhöhte Anforderung gemäss Norm SIA 181?

• Optimieren von Wohnungs-Grundrisses von Mehrfamilienhäusern:
  Anordnung von Nasszellen und Ruheräumen

• Materialwahl: Massivbau oder Leichtbau?

• Optimierung von Wand-, Boden- und Deckenaufbauten

 

Raumakustik / Hörsamkeit


• Beschränkung der Lautstärke in privat genutzten Räumen (zB. grosse Wohn-/
  Esszimmer; verglaste Räume ohne Vorhänge und Räume mit schallharten
  Oberflächen)

• Beschränkung der Lautstärke in öffentlichen Räumen (zB. in Restaurants,
   in Eingangshallen und Schalterräumen)

• Optimierung der Hörsamkeit in Schulräumen, Aulen und Mehrzweckräumen,
  Konferenzräumen, Parlamenten und Kirchen

• Lärmbekämpfuing in der Industrie gemäss Vorschriften der SUVA und der
   kantonalen Ämter für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)

 

Elektroakustik / Beschallungsanlage


• Bei der Erneuerung von Beschallungsanlagen

• Bei der Erneuerung von Induktiven Hörananlagen

• Bei der Renovation von Kirchen

• Beim Bau von grossen Sälen und Sportstätten (Turnhallen, Aussenanlagen usw.)

• Bedarf nach neutraler Projektierung einer optimalen Beschallungsanlage
   (ohne Bindung an Produkte)

• Neutrale Überprüfung bei Störungen an der Beschallungsanlage