Der
Beizug eines Akustikers
empfiehlt sich, wenn Bauherrschaft und Architekt wichtige Entscheide in folgenden Fachgebieten fällen müssen:
Bauakustik / Schallschutz
Anforderungen an den Schallschutz
zwischen verschieden genutzten Räumen:
Mindestanforderung oder Erhöhte Anforderung
gemäss Norm SIA 181?
Optimieren von Wohnungs-Grundrisses
von Mehrfamilienhäusern:
Anordnung von Nasszellen und Ruheräumen
Materialwahl: Massivbau oder Leichtbau?
Optimierung von Wand-, Boden- und Deckenaufbauten
Raumakustik / Hörsamkeit
Beschränkung der Lautstärke
in privat genutzten Räumen (zB. grosse Wohn-/
Esszimmer; verglaste Räume ohne Vorhänge
und Räume mit schallharten
Oberflächen)
Beschränkung der Lautstärke
in öffentlichen Räumen (zB. in Restaurants,
in Eingangshallen und Schalterräumen)
Optimierung
der Hörsamkeit in Schulräumen, Aulen und Mehrzweckräumen,
Konferenzräumen, Parlamenten und Kirchen
Lärmbekämpfuing in der
Industrie gemäss Vorschriften der SUVA
und der
kantonalen Ämter für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Elektroakustik / Beschallungsanlage
Bei der Erneuerung von Beschallungsanlagen
Bei der Erneuerung von Induktiven Hörananlagen
Bei der Renovation von Kirchen
Beim Bau von grossen Sälen und Sportstätten (Turnhallen, Aussenanlagen usw.)
Bedarf nach neutraler Projektierung
einer optimalen Beschallungsanlage
(ohne Bindung an Produkte)
Neutrale Überprüfung bei Störungen an der Beschallungsanlage


